Abscheiderservice

Abscheiderservice

Gemäß §62 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) müssen Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und im Bereich öffentlicher Einrichtungen so beschaffen sein und so errichtet, unterhalten, betrieben und stillgelegt werden, dass eine nachteilige Veränderung der Eigenschaften von Gewässern nicht zu besorgen ist. Das Gleiche gilt für dazugehörige Rohrleitungsanlagen.

Damit sind alle Betreiber laut Verordnung (VUmwS) und DIN 1999-100 sowie DIN 4040-100 verpflichtet alle 6 Monate bzw. 12 Monate eine Wartung und alle 5 Jahre durch einen Fachbetrieb eine Generalinspektion und Dichtheitsprüfung durchführen zu lassen.

Gesetzliche Bestimmungen

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