Dichtheitsprüfung nach DIN 1999-100

Dichtheitsprüfung nach DIN 1999-100

Pflichten des Betreibers (§62 WHG i. V. m. §1 VUmwS)

Der Betreiber einer Anlage hat ihre Dichtheit und Funktionsfähigkeit ständig zu überwachen. Verfügt er nicht über die erforderliche Sachkunde oder entsprechendes Personal, kann der Abschluss eines Überwachungsvertrag mit einem Fachbetrieb angeordnet werden. Darüber hinaus har der Betreiber die Anlage spätestens alle 5 Jahre überprüfen zu lassen.

Nach DIN 1999-100 gelten für die Dichtheitsprüfung folgende Grundlagen

  • Die Abscheideranlage gilt als dicht, wenn am Ender der Prüfdauer der Wasserspiegel nach Zugabe von max. 500 ml je Stunde über dem Nullwasserstand liegt (Regelfall).
  • Die Prüfung gilt ebenfalls als bestanden, wenn der Behälterbereich dicht ist und die erfolgte Wasserzugabe oberhalb des Behälterbereiches den Wert von 400 ml je Stunde und Quadratmeter benetzter, innerer Oberfläche nicht übersteigt (Sonderfall).

Weitere Informationen

Prüfprotokoll für eine Abscheiderprüfung nach DIN 1999-100
(PDF-Datei, Größe: 65KB)