Kanalsanierung

Kanalsanierung

Gemäß §60 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dürfen Abwasseranlagen nur nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden. Entsprechen vorhandene Anlagen nicht diesen Anforderungen (z. B. Dichtheit, ausreichende Bemessung), so sind die erforderlichen Maßnahmen (Reparatur, Renovation, Erneuerung von Rohrleitungen und Kanälen) innerhalb angemessener Fristen durchzuführen.

Sanierungsarbeiten sind laut DIN 1986-30 insbesondere erforderlich, wenn bei der Dichtheitsprüfung Undichtheiten oder bei der optischen Inspektion sichtbare Schäden festgestellt werden. Die Sanierung der Entwässerungsanlage ist dabei von einem Fachbetrieb auszuführen.

Einsatz von Spezialsanierungsfahrzeugen inklusive aller erforderlichen Geräte sowie erfahrenen Fachpersonals. Durchführung der Sanierung nach Verfahrenshandbüchern der einzelnen Hersteller. Die eingesetzten Verfahren und Materialien besitzen eine Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBT) und/oder eine CE-Kennzeichnung gemäß EN 1504-3.

Wir führen für Sie aus:

  • Kurz- und Longliner (Partliner)
  • Edelstahlschalen (Manschetten) DN 150 - 800
  • Flutungsverfahren (TUBOGEL)
  • Inliner (Schlauchliner) mit Warm- und Kaltaushärtung DN 50 - 600
  • Inliner mit UV-Aushärtung bis DN 1000
  • Einsatz von Kanalsanierungs- und Fräsrobotern DN 100 - 400
  • Sanieren von Zuläufen (Abzweig bzw. Stutzen)