Schachtsanierung

Schachtsanierung

Reparatur, Renovation, Erneuerung von Schachtbauwerken und Abwasseranlagen gemäß §60 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dürfen Abwasseranlagen nur nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden. Entsprechen vorhandene Anlagen nicht diesen Anforderungen (z. B. Dichtheit, ausreichende Bemessung), so sind die erforderlichen Maßnahmen (Reparatur, Renovation, Erneuerung) innerhalb angemessener Fristen durchzuführen.

Sanierungsarbeiten sind laut DIN 1986-30 insbesondere erforderlich, wenn bei der Dichtheitsprüfung Undichtheiten oder bei der optischen Inspektion sichtbare Schäden festgestellt werden. Die Sanierung der Entwässerungsanlage ist dabei von einem Fachbetrieb auszuführen.

Einsatz von Spezialsanierungsfahrzeugen inklusive aller erforderlichen Geräte sowie erfahrenen Fachpersonals. Durchführung der Sanierung nach Verfahrenshandbüchern der einzelnen Hersteller. Die eingesetzten Verfahren und Materialien besitzen eine Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBT) und/oder eine CE-Kennzeichnung gemäß EN 1504-3.

Wir führen für Sie aus:

  • Sanieren (Reprofilieren, Abdichten) von Schächten und Schachtbauwerken
  • Sanieren und Beschichten von Abwasseranlagen (Abscheider, Schlammfänge, Schächte, Entwässerungsrinnen)
  • Abdichtung mit Injektionsverfahren (Schachtbauwerke, Rohrverbindungen)
  • Verfugung flüssigkeitsdichte Flächen (WHG-Flächen)