Dichtheitsprüfung von Rohrleitungen

Dichtheitsprüfung von Rohrleitungen

Grundleitungen, in denen häusliches und gewerbliches/industrielles Abwasser und/oder Regenwasser abgeleitet wird, sind in Abhängigkeit der Art des abgeleiteten Abwassers nach abgestuften Regelungen zu prüfen.

Insbesondere bei Anlagen zur Ableitung von häuslichem Abwasser oder nach einer Abwasserbehandlungsanlage gelten die Grundleitungen im Sinne der Din 1986-30 Norm auch als dicht, wenn bei einer TV-Untersuchung keine sichtbaren Schäden festgestellt wurden. Ist eine optische Inspektion nicht durchführbar oder nicht ausreichend, ist eine Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 durchzuführen.

Nach DIN 1986-30 und DIN EN 1610 gelten für die Dichtheitsprüfung folgende Grundlagen

  • Die Prüfung auf Dichtheit von Rohrleitungen ist entweder mit Luft (Verfahren "L") oder mit Wasser (Verfahren "W") durchzuführen
  • Die Prüfzeiten richten sich nach den Rohrdurchmessern, Werkstoffen sowie dem angewandten Prüfverfahren und liegen zwischen 60 Sekunden und 30 Minuten
  • Bei der Prüfung mit Wasser soll der Prüfdruck mindestens 10 kPa und höchsten 50 kPa betragen
  • Nach dem Füllen der Rohrleitungen und Erreichen des erforderlichen Prüfdrucks, kann eine Vorbereitungszeit erforderlich sein, die üblicherweise bis zu 1 h beträgt
  • Grundleitungen, die nur häusliches Abwasser ableiten (außer Schutzzone II) können mit einer Wasserdruckprüfung durch Auffüllung bis 0,50 m über Rohrscheitel auf Dichtheit geprüft werden
  • Abwasserdruckrohrleitungen sind mit bis zu 15 bar nach DIN EN 805 zu prüfen (Hochdruckprüfung)

Weitere Informationen

Prüfprotokoll für eine Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610
(PDF-Datei, Größe: 126KB)