
Eigenkontrolle
Die Funktionsfähigkeit der Abscheideranlage ist monatlich durch einen Sachkundigen gemäß DIN 1999-100 zu kontrollieren:
- Messung der Schichtdicke bzw. des Volumens der abgeschiedenen Leichtflüssigkeit im Abscheider
- Messung der Lage des Schlammspiegels im Schlammfang
- Kontrolle der Funktionsfähigkeit des selbsttätigen Abschlusses im Abscheider und evtl. vorhandener Alarmeinrichtungen (nach Durchführung einer Generalinspektion erstmalig wieder nach 6 Monaten)
- Sichtkontrolle des Wasserstandes vor und hinter dem Koaleszenzeinsatz (falls vorhanden)
- Festgestellte Mängel müssen unverzüglich beseitigt, grobe Schwimmstoffe entfernt werden.
- Es ist ein Betriebstagebuch zu führen.
Wartung
Die Abscheideranlage ist halbjährlich (in Ausnahmefällen alle 12 Monate) entsprechend den Vorgaben des Herstellers durch einen Sach- oder Fachkundigen zu warten. Neben den Maßnahmen der Eigenkontrolle sind dabei folgende Arbeiten durchzuführen:
- Kontrolle des Koaleszenzeinsatzes (falls vorhanden) auf Durchlässigkeit und auf Beschädigung
- Reinigen oder Austausch des Koaleszenzeinsatzes nach Angaben des Herstellers (soweit erforderlich)
- Feststellung zur bedarfsgerechten Entleerung und Reinigung des Abscheiders (z. B. bei starker Verschlammung)
- Reinigung der Ablaufrinne im Probenahmeschacht (falls vorhanden)
- Die Feststellungen und durchgeführten Arbeiten sind in einem Wartungsbericht zu erfassen und zu bewerten.